Stationär
Ein- oder Zweibettzimmer, Behandlung durch den Chefarzt, freie Krankenhauswahl. Der Baustein mit dem größten finanziellen Hebel – ein längerer Aufenthalt mit Wahlleistungen wird schnell vierstellig.
Klinik · Ambulant · Sehhilfen · Vorsorge
Die gesetzliche Krankenversicherung muss ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein – so steht es im Gesetz. Nicht: bestmöglich. Eine Zusatzversicherung hebt genau die Bereiche an, die Ihnen persönlich wichtig sind, ohne dass Sie das ganze System wechseln müssen.
Kostenloser Lücken-Check
Behandlung im Mehrbettzimmer durch den diensthabenden Arzt.
Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung zahlen Sie selbst.
Übernimmt Wahlleistungen im Krankenhaus.
Orientierungswerte, keine Beratung im Sinne des VVG und kein Angebot. Die genannten Kosten sind typische Größenordnungen und schwanken je nach Anbieter, Region und Einzelfall erheblich. Der konkrete Leistungsumfang Ihrer Krankenkasse kann von der Regelleistung abweichen, weil einzelne Kassen zusätzliche Satzungsleistungen anbieten.
Kurz erklärt
Eine Krankenzusatzversicherung ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung in einzelnen, frei wählbaren Bereichen. Die gängigen Bausteine sind: stationäre Zusatzversicherung für Wahlleistungen im Krankenhaus, ambulante Zusatzversicherung für Heilpraktiker, Sehhilfen und Vorsorgeuntersuchungen, Zahnzusatzversicherung, Krankenhaustagegeld sowie die Auslandsreise-Krankenversicherung.
Der Hintergrund liegt im Wirtschaftlichkeitsgebot des Sozialgesetzbuchs: Leistungen der gesetzlichen Kasse müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein – sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Alles darüber hinaus ist Selbstzahlerleistung. Anders als beim Wechsel in die private Krankenversicherung bleiben Sie gesetzlich versichert und können einzelne Bausteine später wieder kündigen.
Die Bausteine
Ein- oder Zweibettzimmer, Behandlung durch den Chefarzt, freie Krankenhauswahl. Der Baustein mit dem größten finanziellen Hebel – ein längerer Aufenthalt mit Wahlleistungen wird schnell vierstellig.
Heilpraktiker, Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen jenseits des Kassenkatalogs, Hilfsmittel. Sinnvoll, wenn Sie diese Leistungen regelmäßig nutzen – sonst schnell teurer als der Nutzen.
Fester Betrag je Tag im Krankenhaus, frei verwendbar – für Zuzahlungen, Fahrten der Angehörigen oder Verdienstausfall. Günstig und ohne Nachweispflicht.
Der mit Abstand am häufigsten gewählte Baustein, weil die Lücke hier am größten ist. Details und einen Kostenrechner finden Sie auf unserer eigenen Seite dazu.
Deckt Behandlung und – entscheidend – den medizinisch sinnvollen Rücktransport, den die gesetzliche Kasse grundsätzlich nicht zahlt. Kostet wenige Euro im Jahr.
Wenn ein Wechsel in die PKV absehbar ist: Eine Anwartschaft konserviert Ihren Gesundheitszustand und Ihr Eintrittsalter für später.
Worauf wir im Vergleich achten
Erstattet der Tarif bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte? Chefarztrechnungen liegen regelmäßig darüber – dann bleibt trotz Zusatzversicherung ein Rest.
Ambulante Tarife arbeiten fast immer mit Jahreshöchstbeträgen, oft gestaffelt über die ersten Jahre. Ohne diesen Blick täuscht die Erstattungsquote.
Kliniken, die auch Kuren oder Rehabilitation anbieten, sind in vielen Tarifen ausgeschlossen – es sei denn, der Aufenthalt wurde vorher zugesagt.
Zusatzversicherungen sind Krankenversicherungen: Die Beiträge dürfen angepasst werden. Ein Blick auf die Historie des Anbieters sagt mehr als der Einstiegsbeitrag.
Eine kurze Einschätzung kostet Sie nichts und verpflichtet zu nichts. Wir sagen auch offen, wenn Sie nichts brauchen.
Fachbegriffe
Pro B Versicherungsmakler
Bei Krankenzusatzversicherungen wird gern das Komplettpaket verkauft. Sinnvoll ist meist das Gegenteil: zwei oder drei Bausteine, die zu Ihrem tatsächlichen Verhalten passen. Wer nie zum Heilpraktiker geht, braucht keinen ambulanten Tarif. Wer alle zwei Jahre eine neue Gleitsichtbrille kauft, schon.
Beratung im Saarland
Unser Büro liegt in der Behrener Straße 9 in 66117 Saarbrücken. Ein regionaler Hinweis, der oft übersehen wird: Wer sich in Frankreich oder Luxemburg behandeln lässt – etwa weil der Arbeitsplatz dort liegt –, sollte den räumlichen Geltungsbereich seiner Zusatztarife prüfen lassen. Nicht jeder Tarif erstattet Rechnungen aus dem Nachbarland ohne Weiteres.
Passende Themen
Wir prüfen Ihre Angaben, ordnen sie ein und melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Ohne Verpflichtung.
Häufige Fragen
Für die meisten gesetzlich Versicherten ist die Zahnzusatzversicherung der Baustein mit dem klarsten Nutzen, weil die Lücke dort am größten und am wahrscheinlichsten ist. Danach folgt die stationäre Zusatzversicherung – sie greift seltener, dann aber mit hohen Beträgen. Ambulante Tarife lohnen sich nur, wenn Sie die Leistungen tatsächlich regelmäßig nutzen.
Nur in engen Grenzen. Erwachsene erhalten einen Festbetrag für Brillengläser, wenn eine starke Sehbeeinträchtigung vorliegt – etwa ab sechs Dioptrien oder mehr als vier Dioptrien Hornhautverkrümmung. Die Fassung zahlt die Kasse grundsätzlich nicht. Eine Gleitsichtbrille liegt schnell bei mehreren Hundert Euro, die vollständig bei Ihnen bleiben.
Die Behandlung selbst zahlt die Kasse. Hinzu kommt Ihre gesetzliche Zuzahlung von 10 € je Tag für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr. Teuer werden die Wahlleistungen: Ein- oder Zweibettzimmer liegen je nach Klinik im mittleren zweistelligen bis dreistelligen Bereich pro Tag, die Chefarztbehandlung wird separat nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet.
In der Regel drei Monate allgemeine Wartezeit, für bestimmte Bereiche wie Zahnersatz, Psychotherapie und Entbindung acht Monate. Manche Tarife verzichten darauf. Unabhängig davon gilt: Für Behandlungen, die bei Antragstellung bereits angeraten oder begonnen waren, wird nicht geleistet.
Ja, und zwar wahrheitsgemäß und vollständig. Je nach Vorgeschichte kommt es zu normaler Annahme, einem Beitragszuschlag, einem Leistungsausschluss oder einer Ablehnung. Die Versicherer bewerten dabei durchaus unterschiedlich – bei sensiblen Fällen klären wir das vorab über eine anonyme Risikovoranfrage.
Ja. Anders als beim Wechsel in die private Krankenversicherung binden Sie sich nicht dauerhaft: Zusatzversicherungen lassen sich unter Beachtung der vereinbarten Fristen kündigen, üblicherweise zum Ende des Versicherungsjahres. Bedenken Sie aber, dass ein späterer Neuabschluss eine neue Gesundheitsprüfung zum dann höheren Eintrittsalter bedeutet.
Bei der Zusatzversicherung bleiben Sie gesetzlich versichert und ergänzen nur einzelne Bereiche – flexibel und jederzeit wieder kündbar. Die private Krankenversicherung ersetzt das gesamte System, mit vertraglich garantierten Leistungen, aber auch mit eigenen Beiträgen für jedes Familienmitglied und einem faktisch versperrten Rückweg ab 55 Jahren.
Bitte nicht. Senden Sie über das Erstkontaktformular keine Diagnosen, Arztberichte oder Medikamentenlisten. Diese Angaben besprechen wir auf einem gesicherten Weg, sobald der Kontakt steht.
Unverbindliche Anfrage
In vier kurzen Schritten. Bitte keine Diagnosen, Arztberichte, Medikamentenlisten oder Gesundheitsunterlagen übermitteln.
Wir melden uns persönlich bei Ihnen – in der Regel innerhalb eines Werktags. Wenn es schneller gehen soll, erreichen Sie uns unter 0681 410 96 434.