- Regelversorgung
- Die einfachste medizinisch ausreichende Versorgung für einen bestimmten Befund. Grundlage für den Festzuschuss – unabhängig davon, welche Behandlung Sie tatsächlich wählen.
- Befundbezogener Festzuschuss
- Fester Betrag der Krankenkasse, der sich nach dem Befund richtet: 60 % der Regelversorgungskosten, mit Bonusheft 70 % nach fünf und 75 % nach zehn Jahren.
- Bonusheft
- Nachweis über regelmäßige zahnärztliche Kontrolluntersuchungen. Lückenlos geführt erhöht es den Festzuschuss dauerhaft – ein Termin pro Jahr genügt.
- Zahnstaffel
- Begrenzung der Erstattung in den ersten Vertragsjahren auf eine kumulierte Höchstsumme. Nach vier bis fünf Jahren entfällt sie in der Regel.
- GOZ-Steigerungssatz
- Faktor, mit dem zahnärztliche Leistungen abgerechnet werden. Aufwendige Behandlungen liegen häufig beim 2,3- bis 3,5-fachen Satz; der Tarif sollte das abdecken.
- Angeratene Behandlung
- Eine Behandlung, die vor Vertragsbeginn bereits empfohlen oder begonnen wurde. Dafür leistet keine Zahnzusatzversicherung – auch nicht nach Ablauf der Wartezeit.
- KIG-Stufe
- Kieferorthopädische Indikationsgruppe von 1 bis 5. Die gesetzliche Kasse zahlt erst ab Stufe 3; darunter tragen Eltern die Kosten vollständig selbst.