Effektivkosten
Weil das Kapital jahrzehntelang gebunden ist, wirken Kosten hier besonders stark. Ein Unterschied von 0,8 Prozentpunkten kostet über 30 Jahre einen erheblichen Teil der Rente.
Selbstständige · Freiberufler · Gutverdiener
Die Basisrente ist das Vorsorgeprodukt mit der höchsten steuerlichen Förderung – und dem geringsten Spielraum. Beiträge sind bis 30.826 € im Jahr voll als Sonderausgaben absetzbar. Dafür ist das Kapital nicht kündbar, nicht beleihbar und nicht übertragbar. Diese Entscheidung sollte man mit offenen Augen treffen.
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden auf den Höchstbetrag angerechnet – Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen. Wer sozialversicherungspflichtig angestellt ist, hat deshalb oft nur noch wenig Luft nach oben. Genau deshalb ist die Basisrente in erster Linie ein Thema für Selbstständige ohne Versorgungswerk.
Ihr echter Aufwand nach Steuer
3.480 €pro Jahr, bei 6.000 € Beitrag
Orientierungswerte, keine Steuerberatung, keine Beratung im Sinne des VVG und kein Angebot. Gerechnet wird mit dem von Ihnen gewählten Grenzsteuersatz auf den absetzbaren Betrag; Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind nicht berücksichtigt. Höchstbetrag 2026: 30.826 € bei Einzel-, 61.652 € bei Zusammenveranlagung. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung – Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil – werden darauf angerechnet und verringern Ihren Spielraum. Die tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrer vollständigen Steuersituation ab; die verbindliche Berechnung gehört in die Hand Ihrer Steuerberatung.
Kurz erklärt
Die Basisrente – nach ihrem Initiator auch Rürup-Rente genannt – gehört zur ersten Schicht der Altersvorsorge, genau wie die gesetzliche Rente. Beiträge sind seit 2023 zu 100 % als Sonderausgaben abziehbar, 2026 bis zu 30.826 € bei Einzel- und 61.652 € bei Zusammenveranlagung. Dafür gelten strenge Regeln: Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange Rente, frühestens ab 62, und das Kapital ist nicht kündbar, nicht beleihbar, nicht übertragbar und nur eingeschränkt vererbbar.
Der Haken für Angestellte: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden auf den Höchstbetrag angerechnet, und zwar Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen. Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, hat dadurch häufig nur noch geringen Spielraum. Die Basisrente ist deshalb vor allem für Selbstständige und Freiberufler ohne Versorgungswerk interessant – und dort auch nur bei entsprechend hoher Steuerlast.
Ehrlich betrachtet
Die drei Schichten
| Kriterium | Basisrente / Rürup | Geförderte Vorsorge ab 2027 | Freie private Vorsorge |
|---|---|---|---|
| Schicht | 1 – Basisversorgung | 2 – geförderte Zusatzvorsorge | 3 – ungeförderte Vorsorge |
| Förderung | Sonderausgabenabzug bis 30.826 € (2026) | Zulagen, max. 540 € plus 300 € je Kind | Keine, dafür günstige Besteuerung im Alter |
| Kündbar | Nein | Ja, mit Rückzahlung der Förderung | Ja, jederzeit |
| Auszahlung | Nur lebenslange Rente ab 62 | Rente oder Auszahlplan ab 65 | Rente oder Kapital, frei wählbar |
| Vererbbarkeit | Nur eingeschränkt über Zusatzbausteine | Eingeschränkt | Vollständig |
| Pfändungsschutz | Weitgehend geschützt, auch in der Insolvenz | Im Rahmen der Förderung geschützt | Kein besonderer Schutz |
| Besteuerung im Alter | Voll steuerpflichtig | Voll steuerpflichtig | Nur Ertragsanteil beziehungsweise hälftiger Ertrag |
Worauf wir achten
Weil das Kapital jahrzehntelang gebunden ist, wirken Kosten hier besonders stark. Ein Unterschied von 0,8 Prozentpunkten kostet über 30 Jahre einen erheblichen Teil der Rente.
Selbstständige Einnahmen schwanken. Der Vertrag sollte Zuzahlungen, Aussetzen und Reduzierung ohne Nachteile erlauben – ein reiner Festbeitrag ist hier gefährlich.
Ohne Zusatzbaustein verfällt das Kapital beim Tod. Eine Rentengarantiezeit oder Hinterbliebenenrente kostet Rendite, ist bei Familien aber meist unverzichtbar.
Er bestimmt, wie viel monatliche Rente je 10.000 € Kapital gezahlt wird. Da es keine Kapitalauszahlung gibt, ist ein garantierter Rentenfaktor hier besonders wichtig.
Eine kurze Einschätzung kostet Sie nichts und verpflichtet zu nichts. Wir sagen auch offen, wenn Sie nichts brauchen.
Fachbegriffe
Pro B Versicherungsmakler
Die Basisrente wird oft allein über die Steuerersparnis verkauft. Stefanie Hein und Joris Hein rechnen die andere Seite mit: Was kostet der Vertrag über die Laufzeit, wie hoch ist die Rente realistisch, und was passiert, wenn Sie das Geld doch früher brauchen? Häufig ist eine Kombination aus Basisrente und freier, jederzeit verfügbarer Vorsorge die bessere Lösung.
Beratung im Saarland
Unser Büro liegt in der Behrener Straße 9 in 66117 Saarbrücken. Die Basisrente ist bei uns vor allem ein Thema für selbstständige Handwerksmeisterinnen und -meister, IT-Freiberufler, Heilberufe ohne Versorgungswerk und Gewerbetreibende aus dem Regionalverband Saarbrücken. Wir stimmen uns dabei gerne direkt mit Ihrer Steuerberatung ab – die verbindliche Steuerberechnung gehört dorthin, die Produktauswahl zu uns.
Passende Themen
Wir prüfen Ihre Angaben, ordnen sie ein und melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Ohne Verpflichtung.
Häufige Fragen
Bis zu 30.826 € bei Einzelveranlagung und 61.652 € bei Zusammenveranlagung. Seit 2023 sind die Beiträge zu 100 % als Sonderausgaben abziehbar. Wichtig: Auf diesen Höchstbetrag werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet – bei Angestellten sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberanteil.
Meist nur eingeschränkt. Weil die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auf den Höchstbetrag angerechnet werden, bleibt bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten oft wenig Spielraum. Hinzu kommt, dass die starke Bindung des Kapitals im Angestelltenverhältnis selten durch einen entsprechend hohen Steuervorteil aufgewogen wird. Für Angestellte sind betriebliche Altersversorgung oder freie Vorsorge in der Regel die besseren Wege.
Nein. Das ist der zentrale Unterschied zu allen anderen Vorsorgeformen: Die Basisrente kann nicht gekündigt, nicht beleihen und nicht auf eine andere Person übertragen werden. Möglich ist lediglich, die Beiträge zu reduzieren oder ganz auszusetzen – der Vertrag läuft dann beitragsfrei weiter bis zum Rentenbeginn.
Ohne Zusatzvereinbarung verfällt das angesparte Kapital zugunsten der Versichertengemeinschaft. Wer Angehörige absichern will, muss eine Rentengarantiezeit oder eine Hinterbliebenenrente einschließen. Beides kostet Rendite, ist bei Familien aber in aller Regel unverzichtbar – dieser Punkt wird beim Abschluss häufig übersehen.
Frühestens ab dem 62. Lebensjahr, und ausschließlich als lebenslange monatliche Rente. Eine Kapitalauszahlung ist ausgeschlossen. Deshalb ist der garantierte Rentenfaktor hier eine besonders wichtige Kennzahl – er bestimmt, wie viel Rente Sie je 10.000 € Kapital tatsächlich erhalten.
Ja, in voller Höhe. Die Basisrente folgt der nachgelagerten Besteuerung: Was Sie heute an Steuern sparen, holt sich der Staat später über die Besteuerung der Rente zurück. Ein Vorteil entsteht nur, wenn Ihr Steuersatz im Ruhestand spürbar niedriger ist als heute – genau das prüfen wir vorher.
Weitgehend ja, im Rahmen der gesetzlichen Grenzen – auch in der Insolvenz. Für Selbstständige mit unternehmerischem Risiko ist das ein Argument, das in der Beratung oft zu kurz kommt und in manchen Fällen wichtiger ist als der Steuervorteil.
Unverbindliche Anfrage
In vier kurzen Schritten. Bitte senden Sie keine Steuerbescheide oder Vertragsunterlagen über dieses Formular.
Wir melden uns persönlich bei Ihnen – in der Regel innerhalb eines Werktags. Wenn es schneller gehen soll, erreichen Sie uns unter 0681 410 96 434.