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Basisrente Rürup Saarbrücken

Selbstständige · Freiberufler · Gutverdiener

Basisrente / Rürup – steuerlich geförderte Alters­vorsorge richtig einordnen

Die Basisrente ist das Vorsorgeprodukt mit der höchsten steuerlichen Förderung – und dem geringsten Spielraum. Beiträge sind bis 30.826 € im Jahr voll als Sonderausgaben absetzbar. Dafür ist das Kapital nicht kündbar, nicht beleihbar und nicht übertragbar. Diese Entscheidung sollte man mit offenen Augen treffen.

30.826 €Höchstbetrag 2026 für Ledige – so viel ist im Jahr absetzbar
61.652 €Höchstbetrag 2026 bei Zusammenveranlagung
100 %Der Beiträge sind seit 2023 als Sonderausgaben abziehbar
Ab 62Frühestmöglicher Rentenbeginn – vorher gibt es kein Geld
Wichtig für Angestellte

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden auf den Höchstbetrag angerechnet – Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen. Wer sozialversicherungspflichtig angestellt ist, hat deshalb oft nur noch wenig Luft nach oben. Genau deshalb ist die Basisrente in erster Linie ein Thema für Selbstständige ohne Versorgungswerk.

Netto-Aufwand-Rechner

Stand 2026

Ihr echter Aufwand nach Steuer

3.480 €

pro Jahr, bei 6.000 € Beitrag

Absetzbar6.000 €
Steuerersparnis2.520 €
Ihr Beitrag 6.000 €
Davon zahlt das Finanzamt 2.520 €
Bleibt bei Ihnen hängen 3.480 €

Orientierungswerte, keine Steuerberatung, keine Beratung im Sinne des VVG und kein Angebot. Gerechnet wird mit dem von Ihnen gewählten Grenzsteuersatz auf den absetzbaren Betrag; Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind nicht berücksichtigt. Höchstbetrag 2026: 30.826 € bei Einzel-, 61.652 € bei Zusammenveranlagung. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung – Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil – werden darauf angerechnet und verringern Ihren Spielraum. Die tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrer vollständigen Steuersituation ab; die verbindliche Berechnung gehört in die Hand Ihrer Steuerberatung.

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Kurz erklärt

Was die Basisrente ausmacht

Direkte Antwort

Die Basisrente – nach ihrem Initiator auch Rürup-Rente genannt – gehört zur ersten Schicht der Alters­vorsorge, genau wie die gesetzliche Rente. Beiträge sind seit 2023 zu 100 % als Sonderausgaben abziehbar, 2026 bis zu 30.826 € bei Einzel- und 61.652 € bei Zusammenveranlagung. Dafür gelten strenge Regeln: Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange Rente, frühestens ab 62, und das Kapital ist nicht kündbar, nicht beleihbar, nicht übertragbar und nur eingeschränkt vererbbar.

Der Haken für Angestellte: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden auf den Höchstbetrag angerechnet, und zwar Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen. Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, hat dadurch häufig nur noch geringen Spielraum. Die Basisrente ist deshalb vor allem für Selbstständige und Freiberufler ohne Versorgungswerk interessant – und dort auch nur bei entsprechend hoher Steuerlast.

Ehrlich betrachtet

Für wen sie passt – und für wen nicht

Passt gut

Wenn diese Punkte zutreffen

  • Selbstständig oder freiberuflich ohne Versorgungswerk
  • Hoher Grenzsteuersatz heute, voraussichtlich niedrigerer im Ruhestand
  • Stabile Einnahmen, aus denen sich der Beitrag dauerhaft tragen lässt
  • Andere, frei verfügbare Rücklagen sind bereits vorhanden
  • Eine lebenslange Rente ist ausdrücklich gewünscht
Passt eher nicht

Wenn diese Punkte zutreffen

  • Sozialversicherungspflichtig angestellt – der Höchstbetrag ist meist ausgeschöpft
  • Niedriger Steuersatz – dann ist die Förderung gering, die Bindung aber voll
  • Kapital wird zwischendurch gebraucht, etwa für eine Immobilie
  • Stark schwankende Einnahmen ohne Puffer
  • Der Wunsch, das Kapital vollständig vererben zu können

Die drei Schichten

Wo die Basisrente steht

Basisrente im Vergleich zu den anderen Vorsorgewegen. Stand: August 2026.
KriteriumBasisrente / RürupGeförderte Vorsorge ab 2027Freie private Vorsorge
Schicht1 – Basisversorgung2 – geförderte Zusatzvorsorge3 – ungeförderte Vorsorge
FörderungSonderausgabenabzug bis 30.826 € (2026)Zulagen, max. 540 € plus 300 € je KindKeine, dafür günstige Besteuerung im Alter
KündbarNeinJa, mit Rückzahlung der FörderungJa, jederzeit
AuszahlungNur lebenslange Rente ab 62Rente oder Auszahlplan ab 65Rente oder Kapital, frei wählbar
VererbbarkeitNur eingeschränkt über ZusatzbausteineEingeschränktVollständig
PfändungsschutzWeitgehend geschützt, auch in der InsolvenzIm Rahmen der Förderung geschütztKein besonderer Schutz
Besteuerung im AlterVoll steuerpflichtigVoll steuerpflichtigNur Ertragsanteil beziehungsweise hälftiger Ertrag

Worauf wir achten

Vier Punkte vor dem Abschluss

1

Effektivkosten

Weil das Kapital jahrzehntelang gebunden ist, wirken Kosten hier besonders stark. Ein Unterschied von 0,8 Prozentpunkten kostet über 30 Jahre einen erheblichen Teil der Rente.

2

Beitragsflexibilität

Selbstständige Einnahmen schwanken. Der Vertrag sollte Zuzahlungen, Aussetzen und Reduzierung ohne Nachteile erlauben – ein reiner Festbeitrag ist hier gefährlich.

3

Hinterbliebenenschutz

Ohne Zusatzbaustein verfällt das Kapital beim Tod. Eine Rentengarantiezeit oder Hinterbliebenenrente kostet Rendite, ist bei Familien aber meist unverzichtbar.

4

Rentenfaktor

Er bestimmt, wie viel monatliche Rente je 10.000 € Kapital gezahlt wird. Da es keine Kapitalauszahlung gibt, ist ein garantierter Rentenfaktor hier besonders wichtig.

Unsicher, ob das für Ihre Situation passt?

Eine kurze Einschätzung kostet Sie nichts und verpflichtet zu nichts. Wir sagen auch offen, wenn Sie nichts brauchen.

Fachbegriffe

Die wichtigsten Begriffe verständlich

Sonderausgabenabzug
Steuerliche Abzugsmöglichkeit für Alters­vorsorgeaufwendungen. Seit 2023 sind 100 % der Beiträge abziehbar, begrenzt auf den Höchstbetrag von 30.826 € (2026, Einzelveranlagung).
Anrechnung der GRV-Beiträge
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung – Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil – zählen auf den Höchstbetrag an. Bei Angestellten bleibt dadurch oft nur wenig Spielraum für zusätzliche Basisrentenbeiträge.
Nachgelagerte Besteuerung
In der Ansparphase wirkt der Sonderausgabenabzug, dafür ist die spätere Rente voll steuerpflichtig. Der Vorteil entsteht nur, wenn der Steuersatz im Ruhestand niedriger ist als heute.
Rentengarantiezeit
Zeitraum, für den die Rente auch nach dem Tod an Hinterbliebene weitergezahlt wird. Ohne diesen Baustein verfällt das Kapital.
Pfändungsschutz
Die Basisrente ist im Rahmen der gesetzlichen Grenzen vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt – auch in der Insolvenz. Für Selbstständige ein häufig unterschätztes Argument.
Zuzahlung
Einmalige Sonderzahlung, etwa am Jahresende bei gutem Geschäftsverlauf. Gute Tarife erlauben sie ohne zusätzliche Abschlusskosten.
Stefanie Hein und Joris Hein, Versicherungsmakler bei Pro B Versicherungsmakler in Saarbrücken

Pro B Ver­sicherungs­makler

Steuervorteil ist ein Argument, nicht das Argument

Die Basisrente wird oft allein über die Steuerersparnis verkauft. Stefanie Hein und Joris Hein rechnen die andere Seite mit: Was kostet der Vertrag über die Laufzeit, wie hoch ist die Rente realistisch, und was passiert, wenn Sie das Geld doch früher brauchen? Häufig ist eine Kombination aus Basisrente und freier, jederzeit verfügbarer Vorsorge die bessere Lösung.

  • Höchstbetrag und Anrechnung der GRV-Beiträge sauber prüfen
  • Effektivkosten ver­gleichen statt Renditeprognosen
  • Beitragsflexibilität für schwankende Einnahmen
  • Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung

Beratung im Saarland

Basisrenten-Beratung in Saarbrücken

Unser Büro liegt in der Behrener Straße 9 in 66117 Saarbrücken. Die Basisrente ist bei uns vor allem ein Thema für selbstständige Handwerksmeisterinnen und -meister, IT-Freiberufler, Heilberufe ohne Versorgungswerk und Gewerbetreibende aus dem Regionalverband Saarbrücken. Wir stimmen uns dabei gerne direkt mit Ihrer Steuerberatung ab – die verbindliche Steuerberechnung gehört dorthin, die Produktauswahl zu uns.

  • Saarbrücken
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Wir prüfen Ihre Angaben, ordnen sie ein und melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Ohne Verpflichtung.

Häufige Fragen

Basisrente – kurz und verständlich

Wie viel kann ich 2026 absetzen?

Bis zu 30.826 € bei Einzelveranlagung und 61.652 € bei Zusammenveranlagung. Seit 2023 sind die Beiträge zu 100 % als Sonderausgaben abziehbar. Wichtig: Auf diesen Höchstbetrag werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet – bei Angestellten sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberanteil.

Lohnt sich Rürup für Angestellte?

Meist nur eingeschränkt. Weil die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auf den Höchstbetrag angerechnet werden, bleibt bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten oft wenig Spielraum. Hinzu kommt, dass die starke Bindung des Kapitals im Angestelltenverhältnis selten durch einen entsprechend hohen Steuervorteil aufgewogen wird. Für Angestellte sind betriebliche Altersversorgung oder freie Vorsorge in der Regel die besseren Wege.

Kann ich die Basisrente kündigen?

Nein. Das ist der zentrale Unterschied zu allen anderen Vorsorgeformen: Die Basisrente kann nicht gekündigt, nicht beleihen und nicht auf eine andere Person übertragen werden. Möglich ist lediglich, die Beiträge zu reduzieren oder ganz auszusetzen – der Vertrag läuft dann beitragsfrei weiter bis zum Rentenbeginn.

Was passiert mit dem Geld, wenn ich früh sterbe?

Ohne Zusatzvereinbarung verfällt das angesparte Kapital zugunsten der Versichertengemeinschaft. Wer Angehörige absichern will, muss eine Rentengarantiezeit oder eine Hinterbliebenenrente einschließen. Beides kostet Rendite, ist bei Familien aber in aller Regel unverzichtbar – dieser Punkt wird beim Abschluss häufig übersehen.

Ab wann wird die Rente gezahlt?

Frühestens ab dem 62. Lebensjahr, und ausschließlich als lebenslange monatliche Rente. Eine Kapitalauszahlung ist ausgeschlossen. Deshalb ist der garantierte Rentenfaktor hier eine besonders wichtige Kennzahl – er bestimmt, wie viel Rente Sie je 10.000 € Kapital tatsächlich erhalten.

Ist die Rente später steuerpflichtig?

Ja, in voller Höhe. Die Basisrente folgt der nachgelagerten Besteuerung: Was Sie heute an Steuern sparen, holt sich der Staat später über die Besteuerung der Rente zurück. Ein Vorteil entsteht nur, wenn Ihr Steuersatz im Ruhestand spürbar niedriger ist als heute – genau das prüfen wir vorher.

Ist die Basisrente vor Pfändung geschützt?

Weitgehend ja, im Rahmen der gesetzlichen Grenzen – auch in der Insolvenz. Für Selbstständige mit unternehmerischem Risiko ist das ein Argument, das in der Beratung oft zu kurz kommt und in manchen Fällen wichtiger ist als der Steuervorteil.

Unverbindliche Anfrage

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In vier kurzen Schritten. Bitte senden Sie keine Steuerbescheide oder Vertragsunterlagen über dieses Formular.

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