Deckungssumme
Mindestens 20 Millionen Euro, pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei Pferden ist das Schadenpotenzial deutlich höher als bei anderen Tieren.
Pferdehalter · Reitbeteiligungen · Freizeitreiter
Ein Pferd wiegt eine halbe Tonne und reagiert schneller, als ein Mensch eingreifen kann. Reißt es sich los und läuft auf eine Straße, entstehen Schäden in einer Größenordnung, die kein privates Vermögen trägt. Als Halter haften Sie dafür ohne Verschulden – die Privathaftpflicht schließt Pferde aus.
Kurz erklärt
Die Pferdehalterhaftpflicht übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche, die durch Ihr Pferd entstehen, und wehrt unberechtigte Forderungen auf eigene Kosten ab. Sie ist zwingend nötig, weil Pferde – wie Hunde – in der privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sind.
Der Unterschied zum Hund liegt in der Schadenhöhe. Ein durchgegangenes Pferd auf einer Landstraße kann mehrere Fahrzeuge und Menschen betreffen. Bei schweren Personenschäden entstehen neben Behandlungskosten und Schmerzensgeld auch Verdienstausfall und lebenslange Rentenzahlungen. Deshalb sollte die Deckungssumme hier nicht bei zehn, sondern eher bei zwanzig Millionen Euro beginnen.
Wir prüfen Ihren bestehenden Vertrag kostenfrei – besonders auf Deckungssumme, Reitbeteiligung und Fremdreiter.
Worauf es ankommt
Mindestens 20 Millionen Euro, pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei Pferden ist das Schadenpotenzial deutlich höher als bei anderen Tieren.
Wer regelmäßig reitet, muss namentlich oder als Gruppe mitversichert sein. Sonst haftet die Reitbeteiligung im Schadenfall persönlich.
Auch gelegentliche Reiter und Betreuer sollten eingeschlossen sein – etwa wenn jemand das Pferd während Ihres Urlaubs versorgt.
Ist ein Fohlen automatisch mitversichert, und wie lange? Und was gilt, wenn ein fremdes Pferd vorübergehend bei Ihnen steht?
Schäden an fremden Feldern und Wiesen entstehen schneller als gedacht und sind nur mit eigenem Einschluss gedeckt.
Wird das Pferd gelegentlich vor einer Kutsche eingesetzt oder bei einem Turnier geritten, muss der Tarif das abdecken.
Pro B Versicherungsmakler
Viele Verträge laufen noch mit Summen, die vor zwanzig Jahren üblich waren. Stefanie Hein und Joris Hein prüfen zuerst, ob Ihre Deckungssumme dem tatsächlichen Risiko entspricht, und achten darauf, dass Reitbeteiligungen und Fremdreiter lückenlos eingeschlossen sind – der häufigste Streitpunkt im Schadenfall.
Beratung im Saarland
Unser Büro liegt in der Behrener Straße 9 in 66117 Saarbrücken. Wir beraten Pferdehalter aus dem Regionalverband Saarbrücken und dem gesamten Saarland – ob eigener Stall, Pensionshaltung oder Reitbeteiligung. Bei Ausritten über die Grenze nach Frankreich oder Luxemburg prüfen wir zusätzlich den räumlichen Geltungsbereich.
Passende Themen
Schicken Sie uns kurz Ihre Eckdaten. Wir sagen Ihnen, ob Summe und Bausteine noch passen.
Häufige Fragen
Nein. Pferde und Hunde sind in der privaten Haftpflichtversicherung ausdrücklich ausgeschlossen und brauchen einen eigenen Vertrag. Grund ist die verschuldensunabhängige Tierhalterhaftung nach § 833 BGB. Kleintiere wie Katzen oder Kaninchen sind dagegen in der Privathaftpflicht enthalten.
Mindestens 20 Millionen Euro, pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden – also höher als bei anderen Tierhaltern. Der Grund ist das Schadenpotenzial: Ein durchgegangenes Pferd auf einer Straße kann mehrere Fahrzeuge und Menschen betreffen. Bei schweren Personenschäden entstehen lebenslange Rentenzahlungen.
Nur, wenn sie ausdrücklich eingeschlossen ist. Ohne diesen Einschluss haftet die Reitbeteiligung bei einem selbst verursachten Schaden persönlich – und der Versicherer kann bei ihr Rückgriff nehmen. Da sich Reitbeteiligungen häufig ändern, achten wir auf eine Regelung, die nicht an einen einzelnen Namen gebunden ist.
Schäden an fremden landwirtschaftlichen Flächen – etwa wenn Ihr Pferd über ein bestelltes Feld läuft oder eine Wiese beschädigt. Das passiert schneller als gedacht und ist nur mit einem eigenen Einschluss gedeckt. Für Ausreiter ist dieser Baustein praktisch unverzichtbar.
Bei vielen Tarifen ja, allerdings zeitlich begrenzt – häufig bis zum Ende des ersten Lebensjahres oder bis zum Absetzen. Danach muss es als eigenes Pferd angemeldet werden. Prüfen Sie die Frist, damit keine Lücke entsteht.
Bei unentgeltlicher, nicht gewerblicher Teilnahme meist ja. Sobald Preisgelder fließen oder das Pferd gewerblich genutzt wird – etwa in einem Reitbetrieb oder bei Kutschfahrten gegen Entgelt –, braucht es eine gewerbliche Lösung. Das grenzen wir vorab sauber ab.
Unverbindliche Anfrage
In vier kurzen Schritten. Bitte senden Sie keine Vertragsunterlagen oder Schadenakten über dieses Formular.
Wir melden uns persönlich bei Ihnen – in der Regel innerhalb eines Werktags. Wenn es schneller gehen soll, erreichen Sie uns unter 0681 410 96 434.