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Pferdehalterhaftpflicht Saarbrücken

Pferdehalter · Reitbeteiligungen · Freizeitreiter

Pferdehalterhaftpflicht – das größte Haftungsrisiko im Privatbereich

Ein Pferd wiegt eine halbe Tonne und reagiert schneller, als ein Mensch eingreifen kann. Reißt es sich los und läuft auf eine Straße, entstehen Schäden in einer Größenordnung, die kein privates Vermögen trägt. Als Halter haften Sie dafür ohne Verschulden – die Privathaftpflicht schließt Pferde aus.

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Kurz erklärt

Warum die Summen hier höher liegen

Direkte Antwort

Die Pferdehalterhaftpflicht übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche, die durch Ihr Pferd entstehen, und wehrt unberechtigte Forderungen auf eigene Kosten ab. Sie ist zwingend nötig, weil Pferde – wie Hunde – in der privaten Haft­pflichtversicherung ausgeschlossen sind.

Der Unterschied zum Hund liegt in der Schadenhöhe. Ein durchgegangenes Pferd auf einer Landstraße kann mehrere Fahrzeuge und Menschen betreffen. Bei schweren Per­sonenschäden entstehen neben Behandlungskosten und Schmerzensgeld auch Verdienstausfall und lebenslange Rentenzahlungen. Deshalb sollte die Deckungs­summe hier nicht bei zehn, sondern eher bei zwanzig Millionen Euro beginnen.

§ 833Gefährdungshaftung – Verschulden spielt keine Rolle
20 Mio. €Empfohlene Deckungs­summe, höher als bei anderen Tierhaltern
ReitbeteiligungMuss ausdrücklich mitversichert sein, sonst haftet sie selbst
30 JahreSo lange ist ein rechtskräftiger Schadenersatztitel vollstreckbar
Ist Ihre Deckungs­summe hoch genug?

Wir prüfen Ihren bestehenden Vertrag kostenfrei – besonders auf Deckungs­summe, Reitbeteiligung und Fremdreiter.

Worauf es ankommt

Sechs Punkte, die den Vertrag ausmachen

1

Deckungs­summe

Mindestens 20 Millionen Euro, pauschal für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei Pferden ist das Schadenpotenzial deutlich höher als bei anderen Tieren.

2

Reitbeteiligung

Wer regelmäßig reitet, muss namentlich oder als Gruppe mitversichert sein. Sonst haftet die Reitbeteiligung im Schadenfall persönlich.

3

Fremdreiter und Fremdhüter

Auch gelegentliche Reiter und Betreuer sollten eingeschlossen sein – etwa wenn jemand das Pferd während Ihres Urlaubs versorgt.

4

Gastpferde und Fohlen

Ist ein Fohlen automatisch mitversichert, und wie lange? Und was gilt, wenn ein fremdes Pferd vorübergehend bei Ihnen steht?

5

Flurschäden

Schäden an fremden Feldern und Wiesen entstehen schneller als gedacht und sind nur mit eigenem Einschluss gedeckt.

!

Unentgeltliche Nutzung

Wird das Pferd gelegentlich vor einer Kutsche eingesetzt oder bei einem Turnier geritten, muss der Tarif das abdecken.

Stefanie Hein und Joris Hein, Versicherungsmakler bei Pro B Versicherungsmakler in Saarbrücken

Pro B Ver­sicherungs­makler

Bei Pferden ist die Deckungs­summe keine Nebensache

Viele Verträge laufen noch mit Summen, die vor zwanzig Jahren üblich waren. Stefanie Hein und Joris Hein prüfen zuerst, ob Ihre Deckungs­summe dem tatsächlichen Risiko entspricht, und achten darauf, dass Reitbeteiligungen und Fremdreiter lückenlos eingeschlossen sind – der häufigste Streitpunkt im Schadenfall.

  • Deckungs­summe am tatsächlichen Schadenpotenzial ausrichten
  • Reitbeteiligung und Fremdreiter sauber einschließen
  • Flurschäden und Fohlen mitdenken
  • Unterstützung bei der Schadenmeldung

Beratung im Saarland

Pferdehaftpflicht-Beratung in Saarbrücken

Unser Büro liegt in der Behrener Straße 9 in 66117 Saarbrücken. Wir beraten Pferdehalter aus dem Regionalverband Saarbrücken und dem gesamten Saarland – ob eigener Stall, Pensionshaltung oder Reitbeteiligung. Bei Ausritten über die Grenze nach Frankreich oder Luxemburg prüfen wir zusätzlich den räumlichen Geltungsbereich.

  • Saarbrücken
  • Völklingen
  • St. Ingbert
  • Sulzbach/Saar
  • Saarlouis
  • Neunkirchen
  • Homburg
  • Merzig
  • Dillingen/Saar
  • Püttlingen
  • Riegelsberg
  • Heusweiler
Vertrag prüfen lassen

Schicken Sie uns kurz Ihre Eckdaten. Wir sagen Ihnen, ob Summe und Bausteine noch passen.

Häufige Fragen

Pferdehaftpflicht – kurz und verständlich

Ist mein Pferd nicht in der Privathaftpflicht mitversichert?

Nein. Pferde und Hunde sind in der privaten Haft­pflichtversicherung ausdrücklich ausgeschlossen und brauchen einen eigenen Vertrag. Grund ist die verschuldensunabhängige Tierhalterhaftung nach § 833 BGB. Kleintiere wie Katzen oder Kaninchen sind dagegen in der Privathaftpflicht enthalten.

Wie hoch sollte die Deckungs­summe sein?

Mindestens 20 Millionen Euro, pauschal für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden – also höher als bei anderen Tierhaltern. Der Grund ist das Schadenpotenzial: Ein durchgegangenes Pferd auf einer Straße kann mehrere Fahrzeuge und Menschen betreffen. Bei schweren Per­sonenschäden entstehen lebenslange Rentenzahlungen.

Ist meine Reitbeteiligung mitversichert?

Nur, wenn sie ausdrücklich eingeschlossen ist. Ohne diesen Einschluss haftet die Reitbeteiligung bei einem selbst verursachten Schaden persönlich – und der Versicherer kann bei ihr Rückgriff nehmen. Da sich Reitbeteiligungen häufig ändern, achten wir auf eine Regelung, die nicht an einen einzelnen Namen gebunden ist.

Was sind Flurschäden?

Schäden an fremden landwirtschaftlichen Flächen – etwa wenn Ihr Pferd über ein bestelltes Feld läuft oder eine Wiese beschädigt. Das passiert schneller als gedacht und ist nur mit einem eigenen Einschluss gedeckt. Für Ausreiter ist dieser Baustein praktisch unverzichtbar.

Ist ein Fohlen automatisch mitversichert?

Bei vielen Tarifen ja, allerdings zeitlich begrenzt – häufig bis zum Ende des ersten Lebensjahres oder bis zum Absetzen. Danach muss es als eigenes Pferd angemeldet werden. Prüfen Sie die Frist, damit keine Lücke entsteht.

Gilt der Schutz auch bei Turnieren?

Bei unentgeltlicher, nicht gewerblicher Teilnahme meist ja. Sobald Preisgelder fließen oder das Pferd gewerblich genutzt wird – etwa in einem Reitbetrieb oder bei Kutschfahrten gegen Entgelt –, braucht es eine gewerbliche Lösung. Das grenzen wir vorab sauber ab.

Unverbindliche Anfrage

Wobei dürfen wir Sie unterstützen?

In vier kurzen Schritten. Bitte senden Sie keine Vertragsunterlagen oder Schadenakten über dieses Formular.

Was möchten Sie besprechen?

Bitte wählen Sie ein Anliegen aus.

Welche Punkte sind Ihnen wichtig?

Bitte wählen Sie mindestens einen Bereich.

Ein paar Angaben für die erste Einordnung

Bitte füllen Sie Vorname, Nachname, eine gültige E-Mail-Adresse, Telefon und Kontaktart aus.

Bitte prüfen Sie Ihre Angaben

Bitte bestätigen Sie den Datenschutz.

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir melden uns persönlich bei Ihnen – in der Regel innerhalb eines Werktags. Wenn es schneller gehen soll, erreichen Sie uns unter 0681 410 96 434.