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Krankentagegeld Saarbrücken

Angestellte · Selbstständige · Privatversicherte

Kranken­tagegeld –
das Einkommen ab dem 43. Krankheitstag absichern

Die ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter. Danach übernimmt die Krankenkasse – aber nur einen Teil, gedeckelt auf 135,63 € am Tag. Wer privat krankenversichert oder selbstständig ist, steht oft ganz ohne Ersatzleistung da. Wir rechnen Ihre Lücke aus und schließen sie passgenau.

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Was passiert, wenn Sie länger ausfallen

Tag 1 – 42100 % GehaltEntgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, sechs Wochen lang
Ab Tag 43Es fehlt GeldKrankengeld ersetzt nur einen Teil – maximal 135,63 € pro Tag, abzüglich Sozialabgaben
Krankheitsbeginnbis zu 78 Wochen

Selbstständige und privat Krankenversicherte haben in vielen Fällen gar keinen Anspruch auf Krankengeld. Dann fehlt ab dem ersten Tag das komplette Einkommen.

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Kurz erklärt

Was Kranken­tagegeld genau macht

Direkte Antwort

Eine Kranken­tagegeldversicherung zahlt einen vereinbarten Tagessatz, wenn Sie länger krankheitsbedingt ausfallen und Ihr Einkommen wegbricht. Bei gesetzlich Versicherten setzt sie typischerweise ab dem 43. Tag ein – dann, wenn die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers endet und nur noch Krankengeld fließt. Das gesetzliche Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoentgelts, höchstens 90 % des Nettoentgelts und 2026 maximal 135,63 € pro Kalendertag; davon gehen noch rund 12,5 % Sozialabgaben ab.

Selbstständige und privat Krankenversicherte erhalten in der Regel gar kein Krankengeld. Für sie ersetzt das Kranken­tagegeld das gesamte Einkommen – oft schon ab dem 15. oder 22. Tag.

42 TageEntgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bei derselben Erkrankung
135,63 €Höchstes gesetzliches Krankengeld pro Kalendertag im Jahr 2026
~12,5 %Sozialabgaben, die vom Krankengeld noch abgezogen werden
78 WochenMaximale Bezugsdauer innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit

Kostenloser Rechner

Wie groß ist Ihre Lücke wirklich?

Der Rechner bildet die gesetzliche Systematik ab: 70 % vom Brutto, gedeckelt auf 90 % vom Netto und auf den Höchstbetrag von 135,63 € pro Tag – abzüglich der Sozialabgaben, die auch vom Krankengeld noch abgehen.

  • Ergebnis als empfohlener Tagessatz, direkt verwendbar
  • Berücksichtigt Angestellte, Selbstständige und privat Versicherte
  • Keine Anmeldung, keine Datenübertragung – die Berechnung läuft in Ihrem Browser

Kranken­tagegeld-Lückenrechner

Stand 2026

Empfohlenes Kranken­tagegeld

80 €

pro Kalendertag

Krankengeld netto / Tag61 €
Lücke / Tag18 €
Ihr Netto pro Tag 79 €
Davon bleibt als Krankengeld 61 €
Fehlbetrag 18 €

Orientierungswerte, keine Beratung im Sinne des VVG und kein Angebot. Grundlage: Krankengeld = 70 % des Regelentgelts, höchstens 90 % des Nettoentgelts und maximal 135,63 € kalendertäglich (2026), abzüglich rund 12,5 % Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflege­ver­si­che­rung. Der Nettowert ist mit rund 62 % vom Brutto vorbelegt – bitte mit Ihrer Abrechnung überschreiben. Versicherer begrenzen das Kranken­tagegeld auf das tatsächliche Nettoeinkommen.

Für wen was gilt

Drei Situationen, drei völlig unterschiedliche Lücken

Angestellt · GKV

Die Lücke ab Tag 43

Sechs Wochen Entgeltfortzahlung, danach Krankengeld. Zwischen bisherigem Netto und dem Krankengeld bleibt eine Differenz, die mit steigendem Einkommen größer wird – ab etwa 5.812,50 € Bruttomonatsgehalt wächst nur noch die Lücke, nicht mehr das Krankengeld.

Selbstständig · GKV

Frühestens ab Woche 7

Freiwillig gesetzlich Versicherte haben nur dann Anspruch auf Krankengeld, wenn sie einen entsprechenden Wahltarif oder den erhöhten Beitragssatz gewählt haben – und dann meist erst ab der siebten Woche. Die Wochen davor trägt der Betrieb.

PKV · ohne Krankengeld

Ab Tag 1 zahlen Sie selbst

Privat Krankenversicherte erhalten kein gesetzliches Krankengeld. Ohne vereinbartes Kranken­tagegeld fehlt vom ersten Ausfalltag an das gesamte Einkommen – bei laufender Miete, Kredit und Betriebskosten.

Der zeitliche Ablauf

Vom ersten Krankheitstag bis zur Berufsunfähigkeit

Kranken­tagegeld deckt die mittlere Phase ab. Danach greift – wenn vorhanden – die Berufsunfähigkeits­versicherung. Beides gehört zusammengedacht.

Tag 1 bis 42

Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter. Für Selbstständige entfällt diese Phase vollständig.

Ab Tag 43

Die Krankenkasse zahlt Krankengeld, gedeckelt und um Sozialabgaben gekürzt. Hier setzt das Kranken­tagegeld an.

Bis Woche 78

Krankengeld ist wegen derselben Erkrankung auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt.

Danach

Läuft die Aussteuerung, greift bei dauerhafter Einschränkung die Berufsunfähigkeits­versicherung.

Unsicher, ob das für Ihre Situation passt?

Eine kurze Einschätzung kostet Sie nichts und verpflichtet zu nichts. Wir sagen auch offen, wenn Sie nichts brauchen.

Worauf es im Tarif ankommt

Fünf Punkte, die den Unterschied machen

1

Karenzzeit

Ab welchem Tag gezahlt wird. Angestellte wählen meist Tag 43, Selbstständige je nach Rücklagen Tag 15, 22 oder 43. Je später der Beginn, desto günstiger der Beitrag.

2

Höhe des Tagessatzes

Das Kranken­tagegeld darf das Nettoeinkommen nicht übersteigen. Wird es zu hoch angesetzt, kürzt der Versicherer im Leistungsfall – und der zu viel gezahlte Beitrag ist verloren.

3

Anpassung bei Gehaltssprüngen

Steigt das Einkommen, sollte der Tagessatz ohne erneute Gesundheitsprüfung mitwachsen können. Nicht jeder Tarif bietet diese Nachversicherungsmöglichkeit.

4

Umgang mit Teilarbeits­unfähigkeit

Bei stufenweiser Wiedereingliederung leisten gute Tarife anteilig weiter. Andere stellen die Zahlung ein, sobald Sie wieder ein paar Stunden arbeiten.

5

Kündigungsrecht des Versicherers

Entscheidend ist, ob der Versicherer nach einem Leistungsfall kündigen darf. Tarife mit Kündigungsverzicht sind hier deutlich stabiler.

+

Zusammenspiel mit der BU

Kranken­tagegeld überbrückt, die Berufsunfähigkeits­versicherung sichert dauerhaft ab. Wir stimmen Karenzzeit und BU-Beginn so ab, dass keine Lücke entsteht.

Gesetzliches Krankengeld und private Krankentagegeldversicherung im Vergleich. Stand: August 2026.
KriteriumGesetzliches KrankengeldPrivate Kranken­tagegeldversicherung
Wer bekommt esPflichtversicherte in der GKV; freiwillig Versicherte nur mit Wahltarif oder erhöhtem BeitragssatzJeder, der einen Vertrag abschließt – auch Selbstständige und privat Krankenversicherte
BeginnIn der Regel ab dem 43. Tag, nach Ende der EntgeltfortzahlungFrei wählbar, üblich sind Tag 15, 22 oder 43
Höhe70 % des Bruttoentgelts, höchstens 90 % des Nettoentgelts, 2026 maximal 135,63 € pro TagFrei vereinbarter Tagessatz, begrenzt auf das tatsächliche Nettoeinkommen
AbzügeRund 12,5 % Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflege­ver­si­che­rungKeine – der vereinbarte Tagessatz wird in voller Höhe ausgezahlt
SteuerSteuerfrei, unterliegt aber dem ProgressionsvorbehaltSteuerfrei und ohne Progressionsvorbehalt
DauerHöchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben KrankheitBis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit, längstens bis zum vereinbarten Endalter

Fachbegriffe

Die wichtigsten Begriffe verständlich

Entgeltfortzahlung
Gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, das Gehalt bei Arbeitsunfähigkeit sechs Wochen lang in voller Höhe weiterzuzahlen. Bei einer neuen, anderen Erkrankung beginnt der Anspruch erneut.
Regelentgelt
Rechengröße der Krankenkasse: das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt des letzten abgerechneten Zeitraums, umgerechnet auf den Kalendertag. Grundlage für die 70-Prozent-Berechnung.
Karenzzeit
Zeitraum zwischen dem ersten Krankheitstag und dem Beginn der Zahlung aus der Kranken­tagegeldversicherung. Eine längere Karenzzeit senkt den Beitrag deutlich.
Aussteuerung
Ende des Krankengeldanspruchs nach 78 Wochen. Danach greifen Übergangsgeld, Arbeitslosengeld oder – bei dauerhafter Einschränkung – die Berufsunfähigkeits­versicherung.
Bereicherungsverbot
Grundsatz, nach dem Kranken­tagegeld und sonstige Ersatzleistungen zusammen das Nettoeinkommen nicht übersteigen dürfen. Ein zu hoch vereinbarter Tagessatz wird im Leistungsfall gekürzt.
Progressionsvorbehalt
Regel im Steuerrecht: Das steuerfreie Krankengeld erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Private Kranken­tagegeldleistungen sind davon nicht betroffen.

Pro B Versicherungs­makler

Wir rechnen nach, bevor wir empfehlen

Stefanie Hein und Joris Hein prüfen zuerst, welche Ansprüche schon bestehen – aus Arbeitsvertrag, Krankenkasse oder einem vorhandenen PKV-Tarif. Erst danach entscheiden wir gemeinsam über Karenzzeit und Tagessatz. So zahlen Sie nicht für Leistungen, die Sie ohnehin bekommen.

  • Bestehende Verträge und Wahltarife zuerst prüfen
  • Karenzzeit passend zu Ihren Rücklagen wählen
  • Abstimmung mit Berufsunfähigkeits- und Kranken­versicherung
  • Unterstützung, wenn tatsächlich Leistung beantragt wird
Stefanie Hein und Joris Hein, Versicherungsmakler bei Pro B Versicherungsmakler in Saarbrücken
4,953 Rezensionen im Google-Unternehmensprofil

Was Kundinnen und Kunden sagen

4,9 von 5 aus 53 Google-Rezensionen

Top Erreichbarkeit, schnelle Umsetzung und eine Beratung, der man vertrauen kann. Hier steht nicht der Verkauf, sondern der Kunde im Fokus: ich werde offen darüber informiert, ob ein Wechsel sinnvoll ist oder ein Altvertrag die besseren Konditionen bietet.
Anne-Sophie S.Google-Rezension
Seit 2014 werde ich von Frau Hein in Versicherungsfragen betreut und ich bin vom Service begeistert. Frau Hein ist auch proaktiv und überprüft von sich aus bestehende Verträge, ob diese nicht noch zu verbessern wären. Empfohlen ohne jede Einschränkung!
Markus M.Google-Rezension
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Susanne E.Google-Rezension

Wörtlich aus dem Google-Unternehmensprofil, gekürzt an Satzgrenzen.

Beratung im Saarland

Kranken­tagegeld-Beratung in Saarbrücken

Unser Büro liegt in der Behrener Straße 9 in 66117 Saarbrücken. Besonders häufig beraten wir Selbstständige, Handwerksbetriebe, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie gut verdienende Angestellte aus dem Regionalverband Saarbrücken – also genau die Gruppen, bei denen die Lücke zwischen Nettoeinkommen und gesetzlichem Krankengeld am größten ausfällt. Wer lieber ortsunabhängig bleibt, bekommt dieselbe Beratung per Video oder Telefon.

  • Saarbrücken
  • Völklingen
  • St. Ingbert
  • Sulzbach/Saar
  • Saarlouis
  • Neunkirchen
  • Homburg
  • Merzig
  • Dillingen/Saar
  • Püttlingen
  • Riegelsberg
  • Heusweiler
Lieber einmal kurz nachrechnen lassen?

Wir prüfen Ihre Angaben, ordnen sie ein und melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Ohne Verpflichtung.

Häufige Fragen

Kranken­tagegeld – kurz und verständlich

Wie hoch ist das Krankengeld 2026?

Das gesetzliche Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoarbeitsentgelts, höchstens jedoch 90 % des Nettoarbeitsentgelts. Der Höchstbetrag liegt 2026 bei 135,63 € pro Kalendertag, weil er aus der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat abgeleitet wird. Von diesem Betrag gehen noch rund 12,5 % Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflege­ver­si­che­rung ab.

Ab wann sollte das Kranken­tagegeld einsetzen?

Angestellte wählen üblicherweise den 43. Tag, weil bis dahin der Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlt. Selbstständige entscheiden nach ihren Rücklagen: Wer sechs Wochen ohne Einnahmen überbrücken kann, wählt Tag 43 und spart Beitrag; wer das nicht kann, startet ab Tag 15 oder 22.

Wie hoch darf das Kranken­tagegeld sein?

Es darf zusammen mit anderen Ersatzleistungen das tatsächliche Nettoeinkommen nicht übersteigen – das nennt sich Bereicherungsverbot. Ein zu hoch vereinbarter Tagessatz wird im Leistungsfall gekürzt, der dafür gezahlte Beitrag ist aber verloren. Deshalb rechnen wir die Höhe vorher sauber aus.

Brauche ich Kranken­tagegeld, wenn ich privat versichert bin?

In aller Regel ja. Privat Krankenversicherte haben keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld. Angestellte in der PKV brauchen es ab dem 43. Tag, Selbstständige praktisch ab dem ersten Ausfalltag. In vielen PKV-Verträgen ist ein Kranken­tagegeldbaustein bereits enthalten – häufig aber in einer Höhe, die nicht mehr zum heutigen Einkommen passt.

Ist Kranken­tagegeld steuerpflichtig?

Leistungen aus einer privaten Kranken­tagegeldversicherung sind steuerfrei und unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Das gesetzliche Krankengeld ist zwar ebenfalls steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen.

Was ist der Unterschied zum Krankenhaus­tagegeld?

Kranken­tagegeld ersetzt entgangenes Einkommen bei Arbeitsunfähigkeit. Krankenhaus­tagegeld wird dagegen für jeden Tag eines stationären Aufenthalts gezahlt – unabhängig davon, ob Einkommen wegfällt – und deckt eher Zusatzkosten wie Fahrten oder Zuzahlungen ab. Beides lässt sich kombinieren.

Zahlt die Versicherung auch bei psychischen Erkrankungen?

Ja, sofern eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit vorliegt und keine entsprechenden Ausschlüsse vereinbart wurden. Da die Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss stattfindet, prüfen wir vorab genau, wie Vorerkrankungen bewertet werden.

Darf ich Gesundheitsdaten über das Formular schicken?

Bitte nicht. Senden Sie über das Erstkontaktformular keine Diagnosen, Arztberichte oder Medikamentenlisten. Diese Angaben besprechen wir auf einem gesicherten Weg, sobald der Kontakt steht.

Unverbindliche Anfrage

Wobei dürfen wir Sie unterstützen?

In vier kurzen Schritten. Bitte keine Diagnosen, Arztberichte, Medikamentenlisten oder Gesundheitsunterlagen übermitteln.

Was möchten Sie besprechen?

Bitte wählen Sie ein Anliegen aus.

Welche Bereiche sind Ihnen wichtig?

Bitte wählen Sie mindestens einen Bereich.

Ein paar Angaben für die erste Einordnung

Bitte füllen Sie Vorname, Nachname, eine gültige E-Mail-Adresse, Telefon und Kontaktart aus.

Bitte prüfen Sie Ihre Angaben

Bitte bestätigen Sie den Datenschutz.

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir melden uns persönlich bei Ihnen – in der Regel innerhalb eines Werktags. Wenn es schneller gehen soll, erreichen Sie uns unter 0681 410 96 434.