Was ist eine Vertrauensschadenversicherung?
Sie deckt Vermögensschäden ab, die dem Unternehmen durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen entstehen.
Die Vertrauensschadenversicherung schützt das eigene Vermögen des Unternehmens vor vorsätzlichen Schädigungen – klassischerweise durch Personen, denen Vertrauen entgegengebracht wird. Erfasst sind je nach Bedingungswerk Untreue, Unterschlagung, Diebstahl, Betrug und Urkundenfälschung durch eigene Mitarbeiter, häufig ergänzt um Schädigungen durch Dritte, etwa durch betrügerische Zahlungsanweisungen von außen. Anders als eine Haftpflichtversicherung, die Ansprüche Dritter gegen das Unternehmen regelt, richtet sich diese Deckung auf den unmittelbaren Eigenschaden: Geld oder Werte, die dem Unternehmen abhandengekommen sind. Der genaue Kreis der versicherten Personen und Handlungen ist tarifabhängig und sollte vor Abschluss ebenso geprüft werden wie die Frage, welche Nachweise im Schadenfall verlangt werden.
