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Vertrauensschadenversicherung | Pro B Saarbrücken

Vertrauensschadenversicherung für Unternehmen

Vertrauensschadenversicherung für Unternehmen

Betrug, Veruntreuung oder manipulierte Zahlungsanweisungen können einem Unternehmen unmittelbar Geld kosten. Eine Vertrauensschadenversicherung kann bestimmte vorsätzlich verursachte Vermögensschäden durch Mitarbeiter und – je nach Tarif – auch durch externe Täter absichern.

Google-Bewertung
4,9 aus 52 Google-Rezensionen
Erfahrung
15+Jahre als Ver­sicherungs­makler
Anfragedauer
4 Min.für die unverbindliche Anfrage
Standort
66117Büro in Saarbrücken – persönlich vor Ort
Interne Täter mitdenkenVeruntreuung und vorsätzliche Vermögensschädigung können von innen entstehen.
Externe Täuschung prüfenFake-President-, Zahlungs- und Social-Engineering-Fälle sind tarifabhängig.
Cyber sauber abgrenzenZahlungsbetrug und IT-Sicherheitsvorfall sind nicht automatisch dasselbe.
Mitarbeiterdelikte
Betrug & Veruntreuung
Social Engineering prüfen
Persönliche Betreuung

Auf einen Blick

Die wichtigsten Antworten zur Vertrauensschadenversicherung

Kurz und sachlich: Welche Schäden durch eigene Mitarbeiter und durch Betrug von außen erfasst sind, wo die Cyberversicherung endet und welche Sicherheitsvorgaben zählen.

Was ist eine Vertrauensschadenversicherung?

Sie deckt Vermögensschäden ab, die dem Unternehmen durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen entstehen.

Die Vertrauensschadenversicherung schützt das eigene Vermögen des Unternehmens vor vorsätzlichen Schädigungen – klassischerweise durch Per­sonen, denen Vertrauen entgegengebracht wird. Erfasst sind je nach Bedingungswerk Untreue, Unterschlagung, Diebstahl, Betrug und Urkundenfälschung durch eigene Mitarbeiter, häufig ergänzt um Schädigungen durch Dritte, etwa durch betrügerische Zahlungsanweisungen von außen. Anders als eine Haft­pflichtversicherung, die Ansprüche Dritter gegen das Unternehmen regelt, richtet sich diese Deckung auf den unmittelbaren Eigenschaden: Geld oder Werte, die dem Unternehmen abhandengekommen sind. Der genaue Kreis der versicherten Per­sonen und Handlungen ist tarifabhängig und sollte vor Abschluss ebenso geprüft werden wie die Frage, welche Nachweise im Schadenfall verlangt werden.

Sind Veruntreuungen durch eigene Mitarbeiter versichert?

Das ist der Kern der Deckung – abhängig vom vereinbarten Per­sonenkreis und den Bedingungen.

Vorsätzliche Schädigungen durch eigene Beschäftigte bilden den historischen Kern der Vertrauensschadenversicherung. Versichert sind typischerweise Handlungen wie das Abzweigen von Zahlungen, manipulierte Rechnungen und Buchungen, fingierte Lieferanten, Unterschlagung von Bargeld oder Waren und der Missbrauch von Zahlungsmitteln. Wer genau zum versicherten Per­sonenkreis zählt, ergibt sich aus dem Vertrag: Neben Festangestellten können auch Aushilfen, Leiharbeitnehmer, Praktikanten, freie Mitarbeiter oder Organe wie Geschäftsführer einbezogen sein – automatisch ist das nicht. Ebenso geregelt sind Fragen der Aufdeckungsfrist, also bis wann ein Schaden entdeckt und gemeldet sein muss, und der Nachweisanforderungen. Gerade Letzteres unterschätzen Unternehmen häufig, weil interne Kontrollen fehlen, die eine Tat später belegbar machen.

Ist Fake President oder CEO Fraud mitversichert?

Häufig ja, aber oft als eigener Baustein mit eigener Summe – nicht automatisch im Grundumfang.

Beim sogenannten Fake President oder CEO Fraud veranlasst ein Täter unter falscher Identität eine Zahlung, typischerweise per E-Mail im Namen der Geschäftsführung und unter Zeitdruck. Der Schaden entsteht nicht durch einen technischen Angriff, sondern durch Täuschung eines Mitarbeiters, der eine Überweisung freigibt. Viele Vertrauensschadenversicherungen decken solche Fälle ab, allerdings regelmäßig über einen gesonderten Baustein mit eigener Deckungs­summe, die deutlich unter der Hauptsumme liegen kann. Zusätzlich enthalten Verträge häufig Obliegenheiten: Vier-Augen-Prinzip bei Zahlungen ab bestimmten Beträgen, Rückrufverfahren über bekannte Telefonnummern, dokumentierte Freigabeprozesse. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, kann sich das auf die Leistung auswirken.

Ist das nicht dasselbe wie eine Cyberversicherung?

Nein. Die Cyberversicherung zielt auf technische Angriffe, die Vertrauensschadenversicherung auf Täuschung und Untreue.

Die beiden Deckungen überschneiden sich an den Rändern, verfolgen aber unterschiedliche Ansätze. Die Cyberversicherung setzt bei IT-Vorfällen an: Hackerangriff, Verschlüsselung durch Ransomware, Datenschutzverletzungen, Betriebsunterbrechung durch Systemausfall, Wiederherstellung von Daten, Krisenkommunikation. Die Vertrauensschadenversicherung setzt beim Vermögensabfluss durch vorsätzliches Handeln an, unabhängig davon, ob Technik im Spiel war. Ein per E-Mail ausgelöster Zahlungsbetrug ohne jede technische Kompromittierung ist ein typischer Fall für die Vertrauensschadenversicherung, nicht für die Cyberpolice. Umgekehrt hilft die Vertrauensschadenversicherung nicht bei der Wiederherstellung verschlüsselter Systeme. Wo genau die Grenze verläuft, hängt von beiden Bedingungswerken ab – deshalb lohnt es sich, sie gemeinsam anzusehen.

Muss ich bestehende Verträge kündigen?

Nein. Eine Prüfung ist kein Wechsel. Passt der Vertrag, bleibt er bestehen.

Eine Prüfung führt nicht automatisch zu einer Kündigung. Wir erfassen zunächst den bestehenden Vertrag mit versichertem Per­sonenkreis, gedeckten Handlungen, Deckungs­summen und Sublimits, Selbst­behalten, Aufdeckungsfristen und den vereinbarten Sicherheitsvorgaben und gleichen ihn mit dem heutigen Unternehmen ab. Passt der Vertrag weiterhin, bleibt er unverändert – auch dann, wenn er nicht über Pro B abgeschlossen wurde. Eine Anpassung kommt nur dort zur Sprache, wo sich konkrete Anhaltspunkte zeigen: gewachsenes Zahlungsvolumen, neue Standorte oder Tochtergesellschaften, ein Sublimit für Zahlungsbetrug, das zur heutigen Auftragsgröße nicht mehr passt, oder Freigabeprozesse, die im Alltag anders gelebt werden als im Vertrag vorausgesetzt.

Wer steckt hinter Pro B?

Ein Ver­sicherungs­makler in Saarbrücken. Stefanie und Joris Hein betreuen persönlich, nicht per Callcenter.

Pro B ist ein Ver­sicherungs­makler mit Büro in der Behrener Straße 9 in 66117 Saarbrücken. Als Makler sind wir nicht an einen einzelnen Versicherer gebunden, sondern ver­gleichen Angebote verschiedener Gesellschaften. Stefanie Hein und Joris Hein betreuen die Unternehmen persönlich – von der Einordnung der eigenen Prozesse über die Prüfung bestehender Verträge bis zur Begleitung bei einem Verdachtsfall. Anfragen landen damit nicht in einem anonymen Callcenter, sondern bei festen Ansprechpartnern, die den Betrieb kennen. Vertrauensschäden sind ein sensibles Thema: Wir behandeln Angaben vertraulich und unterstützen bei der Meldung an den Versicherer, bei der Zusammenstellung von Unterlagen und bei der Kommunikation. Ermittlungen und rechtliche Bewertungen bleiben den dafür vorgesehenen Stellen vorbehalten. Kontakt: 0681 410 96 434 oder kontakt@beamte-versicherung.de.

Worum geht es?

Nicht der Sachschaden steht im Mittelpunkt, sondern der unmittelbare Vermögensverlust.

Bei Vertrauensschäden geht es typischerweise darum, dass eine Vertrauensperson oder ein externer Täter durch vorsätzliches, betrügerisches Verhalten einen finanziellen Schaden verursacht. Welche Tätergruppen und Tathandlungen versichert sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Bedingungswerk.

Wichtig: Straftatbestand, arbeitsrechtliche Konsequenzen und zivilrechtliche Rückforderung sind Rechtsfragen. Die Vertrauensschadenversicherung ersetzt weder Strafanzeige noch arbeits- oder zivilrechtliche Beratung.
Typische Schadenbilder

Vertrauen, Zugriffsrechte und Zahlungsprozesse sind häufig die entscheidenden Schnittstellen.

Die folgenden Situationen sind typische Prüffelder. Ob ein konkreter Fall versichert ist, hängt von Täterkreis, Handlung, Sicherheitsvorgaben und Tarif ab.

Veruntreuung

Mitarbeiter leiten Unternehmensgelder, Erstattungen oder andere Vermögenswerte vorsätzlich zu eigenen oder fremden Gunsten um.

Manipulierte Rechnungen

Zahlungsdaten oder Belege werden absichtlich verändert, damit Geld auf ein falsches Konto fließt.

Fake President / CEO Fraud

Externe Täter geben sich als Geschäftsleitung oder vertrauter Partner aus und bringen Beschäftigte zu unberechtigten Zahlungen. Deckung ist tarifabhängig.

Lieferantenbetrug

Kriminelle täuschen geänderte Bankverbindungen oder gefälschte Lieferantenkommunikation vor. Ob der daraus entstehende Zahlungsschaden versichert ist, muss geprüft werden.

Kassen- & Warenmanipulation

Auch vorsätzliche Manipulationen an Kassen-, Waren- oder Abrechnungsprozessen können je nach Vertragsumfang relevant sein.

Daten als Tatmittel

Digitale Systeme, Zugangsdaten oder Kommunikationskanäle können für Betrug genutzt werden. Das macht den Schaden aber nicht automatisch zu einem Cyberversicherungsfall.

Abgrenzung zu anderen Versicherungen

Vertrauensschaden, Cyber und Betriebshaftpflicht greifen an unterschiedlichen Stellen.

Vertrauensschadenversicherung

Fokus auf bestimmte unmittelbare Vermögensschäden durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen von versicherten Vertrauenspersonen und – je nach Tarif – externen Tätern.

Cyberversicherung

Fokus auf digitale Sicherheitsvorfälle, IT-Ausfälle, Daten, Incident Response und daraus entstehende versicherte Kosten und Haftungsfolgen. Zahlungsbetrug kann nur in bestimmten Konzepten eingeschlossen sein.

Betriebshaftpflicht

Fokus auf gesetzliche Haft­pflichtansprüche Dritter, insbesondere Per­sonen- und Sachschäden. Eigene Vermögensverluste durch interne Veruntreuung sind ein anderer Risikobereich.

Praxisbeispiel

Eine vermeintliche Lieferantenmail ändert kurzfristig die Bankverbindung.

Vereinfachtes Beispiel einer typischen Betrugssituation. Kein realer Kunde und keine konkrete Leistungszusage.

Externe Täuschung + Zahlungsfreigabe

Eine Rechnung ist echt – nur die neue Kontoverbindung ist manipuliert.

Die Buchhaltung erhält eine glaubwürdig formulierte Nachricht und überweist auf das angegebene Konto. Später stellt sich heraus, dass der Lieferant die Bankverbindung nie geändert hat. Nun muss geprüft werden, ob der konkrete Tarif externe Täuschung beziehungsweise Social Engineering einschließt und welche Sicherheitsvorgaben galten.

TäterkreisWar ein externer Täter versichert oder gilt der Vertrag nur für Vertrauenspersonen?
TathandlungErfüllt die Täuschung den vertraglich beschriebenen Versicherungsfall?
KontrollenWurden vertragliche Freigabe- oder Rückrufprozesse eingehalten?
SublimitGibt es für Social Engineering oder Zahlungsbetrug eine eigene Begrenzung?
Vertragscheck

Passt der Vertrauensschadenschutz noch zu Zahlungswegen, Berechtigungen und Unternehmensgröße?

Neue Standorte, mehr Mitarbeiter, Onlinebanking, zentrale Buchhaltung oder veränderte Freigabeprozesse können das Risikoprofil deutlich verändern.

Ein guter bestehender Vertrag muss nicht ersetzt werden. Wir prüfen zuerst, was bereits sinnvoll enthalten ist.

  • ?Welche Mitarbeiter und Vertrauenspersonen sind erfasst?
  • ?Sind externe Täter oder Social Engineering eingeschlossen?
  • ?Welche Deckungs­summe und Sublimits bestehen?
  • ?Welche Selbstbeteiligungen gelten?
  • ?Welche Kontroll- und Sicherheitsobliegenheiten müssen eingehalten werden?
  • ?Wie sind Entdeckungs- und Meldefristen geregelt?
Bei Verdacht auf Vertrauensschaden

Beweise sichern, Zahlungen stoppen und den Versicherungsfall strukturiert melden.

Wir unterstützen bei der versicherungsseitigen Schadenmeldung und Kommunikation. Strafrechtliche, arbeitsrechtliche oder forensische Maßnahmen müssen mit den jeweils zuständigen Fachleuten abgestimmt werden.

  • Zahlungs- und Buchungsunterlagen sichern
  • Betroffene Konten und Vorgänge dokumentieren
  • Versichererkommunikation begleiten
  • Keine straf- oder arbeitsrechtliche Bewertung vorwegnehmen

Vertrauen im Alltag

Was Kundinnen und Kunden über Pro B sagen

Keine erfundenen Sterne: Die Bewertungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmensprofil und sind dort vollständig einsehbar.

4,9 ★★★★★ aus 52 Google-Rezensionen

Bewertungen aus dem Google-Unternehmensprofil der Pro B Ver­sicherungs­makler GmbH, abgerufen am 10. August 2026. Die Rezensionen werden von Google nicht auf Echtheit geprüft. Wir wählen weder aus noch bezahlen wir für Bewertungen – über den Link sehen Sie alle 52 im Original.

★★★★★
Hier steht nicht der Verkauf, sondern der Kunde im Fokus: ich werde offen darüber informiert, ob ein Wechsel sinnvoll ist oder ein Altvertrag die besseren Konditionen bietet.
Anne-Sophie Seiler · Google-Rezension, Juni 2026
★★★★★
Unsere alten Verträge wurden alle geprüft und zu unseren Gunsten optimiert. […] Absolut empfehlenswert!
Sabine Franz · Google-Rezension, 2022
★★★★★
Sehr kompetente Beratung und schnelle, unkomplizierte Kommunikation. Die Angebote waren immer direkt auf die von mir gewünschten Aspekte angepasst.
Daniel Müller · Google-Rezension, 2025
Pro-B-Team im modernen Büro
Persönliche Betreuung

Persönliche Ansprechpartner für Vertrauens- und Betrugsrisiken

Stefanie Hein und Joris Hein begleiten die Betreuung persönlich – von der Prüfung bestehender Verträge bis hin zu versicherungsseitigen Fragen im Schadenfall.

Häufige Fragen

Fragen zur Vertrauensschadenversicherung

Was ist eine Vertrauensschadenversicherung?
Sie kann bestimmte unmittelbare Vermögensschäden absichern, die durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen von versicherten Vertrauenspersonen verursacht werden. Je nach Tarif können auch bestimmte externe Betrugsformen eingeschlossen sein.
Sind Veruntreuungen durch eigene Mitarbeiter versichert?
Das ist ein typischer Kernbereich vieler Vertrauensschadenkonzepte. Welche Per­sonen, Handlungen, Summen und Ausschlüsse gelten, richtet sich aber nach dem konkreten Vertrag.
Ist Fake President oder CEO Fraud mitversichert?
Nicht automatisch. Social Engineering, Fake President und vergleichbare externe Täuschungen können je nach Tarif eingeschlossen sein, häufig mit besonderen Voraussetzungen oder Sublimits.
Ist das nicht dasselbe wie Cyberversicherung?
Nein. Cyberversicherung konzentriert sich auf digitale Sicherheitsvorfälle, Daten, IT-Ausfälle und damit verbundene Kosten. Vertrauensschadenversicherung fokussiert bestimmte Vermögensschäden aus betrügerischen oder vorsätzlichen Handlungen. Überschneidungen sind möglich und sollten abgestimmt werden.
Sind auch Geschäftsführer oder leitende Mitarbeiter erfasst?
Welche Per­sonen als Vertrauenspersonen gelten, ist tarifabhängig. Gerade bei Organpersonen, Gesellschaftern oder besonderen Vollmachten sollte der Per­sonenkreis ausdrücklich geprüft werden.
Welche Sicherheitsvorgaben können relevant sein?
Je nach Tarif können beispielsweise Vier-Augen-Prinzipien, Rückrufverfahren bei Kontowechseln, Zugriffsrechte oder definierte Zahlungsfreigaben eine Rolle spielen. Diese Vorgaben sollten zur tatsächlichen Organisation passen.
Kann Pro B einen bestehenden Vertrag prüfen?
Ja. Wir prüfen Täterkreis, versicherte Handlungen, Deckungs­summe, Social-Engineering-Bausteine, Sublimits, Obliegenheiten und Schnittstellen zur Cyberversicherung. Ein Wechsel ist nicht automatisch erforderlich.
Unverbindliche Anfrage

Wobei dürfen wir Sie beim Thema Vertrauensschäden unterstützen?

Für die erste Einordnung reichen Unternehmensdaten und Ihr Anliegen. Bitte keine Passwörter, Kontodaten, Zugangsdaten, Namen verdächtigter Mitarbeiter oder vertraulichen Ermittlungsunterlagen im Formular übermitteln.

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Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir haben Ihre Angaben erhalten und melden uns persönlich bei Ihnen.

Vertrauensschäden prüfen

Passt der Schutz noch zu Zahlungswegen, Zugriffsrechten und heutigen Betrugsrisiken?

Wir prüfen Täterkreis, versicherte Handlungen, Social-Engineering-Bausteine und bestehende Vertragsstruktur und besprechen anschließend sinnvolle Anpassungen.